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Steuerliches

Themen

Rechnungen & Belege, die oft vergessen werden
Checkliste für den Jahresabschluß
Was die Steuerreform 2005 bringt

Rechnungen sammeln und prüfen bringt bares Geld

Rechnungen & Belege, die oft vergessen werden

  1. von Alleinerzieherinnen
  2. Reisekosten
  3. ohne betrieblich absetzbares Arbeitszimmer
  4. Ausgaben, die Sie vor der Gründung hatten
  5. Unternehmer, die keine Umsatzsteuer verrechnen
  6. Umsatzsteuerpfichtige Unternehmen

1. Alleinerzieherinnen

können durch die Berufstätigkeit verursachten Kosten für Kinderbetreuung absetzen:

  • Kindergarten,
  • Nachmittagsbetreuung,
  • Babysitter, Leihoma und
  • Haushaltshilfen, Putzfrau

2. Reisekosten

Der Weg zum Büro, zu Kunden, Seminaren (auch zum bfc.netzwerktreffen) oder zum Steuerberater verursacht betriebliche gefahrene Kilometer, die steuermindernd abgesetzt werden können.

  • Kilometergeld fürs Fahrrad
  • Kilometergeld für die Benutzung fremder Autos
  • Parkscheine, Parkhäuser
  • Taxikosten
  • Fahrscheine für öffentliche Verkehrsmittel (Jahrskarte etc.)
  • Tagegelder & Reisespesen

Auf jedem Fall sollten Sie ein Fahrtenbuch führen!

3. Auch ohne betrieblich absetzbares Arbeitszimmer

können Sie Aufwendungen wie Büromaterial und Büroausstattung steuerschonend absetzen:

  • Schreibtisch, Büromöbel, Bücherregale(auch als Einlage, wenn bereits vor Gründung angeschafft)
  • Computer, Drucker & EDV-Material
  • Anrufbeantworter, Schnurlostelefon, Fax,
  • Telefonkosten (Festnetz und mobil)
  • Energiekosten (Strom, Heizung, Batterien, Glühbirnen...)
  • Getränke und Kaffee, Kaffeeservice
  • Klopapier und Reinigungsmittel
  • Blumen

4. Ausgaben, die Sie vor der Gründung hatten

können auch abgesetzt werden. Sogar der Vorsteuerabzug ist möglich. Deshalb von Anfang an alle Belege sammeln!

  • Miete,
  • Visitenkarten,
  • Anzeigenaktion,
  • Wareneinkauf,
  • Handy!
  • Computer, Büroeinrichtung etc. können als Sacheinlage eingegebracht werden.

5. Kleinunternehmen, die keine Umsatzsteuer verrechnen

müssen bei jeder Rechnung, die Sie ausstellen ab Jänner 2003

  • darauf hinweisen, dass die Leistung Umsatzsteuer frei ist: "umsatzsteuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG"
  • den Namen des Rechnungsempfängers angeben, wenn die Rechnungen mehr als 150 Euro beträgt. Prüfen Sie das auch bei Rechnungen, die Sie zahlen.

6. Unternehmen, die Umsatzsteuer verrechnen

müssen bei jeder Rechnung, die Sie ausstellen, ab Jänner 2003 zusätzlich aufführen:

  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Rechnungs-Datum
  • Ihre UID-Nummer (= Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, des ausstellenden Unternehmens)
  • Mehrwertsteuersatz (z.B. 20% UST)

Checkliste für den Jahresabschluß

von Dkfm. Ute Ehmann
Selbständige Buchhalterin & Unternehmensberaterin

Diese Checkliste ist speziell für AnbieterInnen von Dienstleistungen und Freiberufler, die eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abgeben müssen.

Vollständigkeit

  1. Sind Ihre Kontoauszüge vollständig? Wenn nicht, gleich Duplikate anfordern. Ist auch die Abrechnung der Bankspesen vom 31.12. dabei?
  2. Haben Kunden Ihnen etwas bar bezahlt? Haben Sie diese Zahlung z.B. mit einem Beleg oder auf einer Liste erfasst? Haben Sie alle Bareinnahmen vollständig erfasst?
  3. Ist die Liste bzw. das Excel-Sheet mit den ausgestellten Honorarnoten vollständig? Haben Sie alle Zahlungseingänge eingetragen? Bei dieser Gelegenheit können Sie gleich über- prüfen, ob KundInnen gemahnt werden sollen.

Nicht vergessen: Betriebsausgaben am Privatkonto

  1. Berücksichtigen Sie auch betriebliche Ausgaben, die Sie von Ihrem privaten Bankkonto beglichen haben? Z.B. Miete, Strom, Gas, Telefon, Abos … Oder wurden Honorare auf Ihr privates Bankkonto überwiesen?
  2. Denken Sie auch an die Kreditkartenabrechnungen. Vielleicht haben sie den neuen PC oder die Übernachtung anlässlich des Kommunikationsseminares mit Ihrer privaten Kreditkarte bezahlt?

Reisespesen & Kilometerbuch

  1. Ist das Fahrtenbuch vollständig? Sind die beruflich und die privat gefahrenen Kilometer eindeutig gekennzeichnet? Dann können Sie leicht den Anteil der beruflich gefahrenen Kilometer ermitteln. Auch die Fahrten zum/zur BuchhalterIn, SteuerberaterIn oder auf`s Postamt sind berufliche Fahrten.
  2. Haben Sie bereits alle Reisekostenabrechnungen ausgefüllt? Hatten Sie im letzten Jahr beruflich außerhalb von Wien zu tun? Z.B. Kundenbesuche, Fortbildungen, Tagungen, Messen. Sobald die einfache Wegstrecke mehr als 25 km betrug und Sie länger als 3 h unterwegs waren, können Sie zusätzlich Tagesgeld und ev. auch Nachtgeld geltend machen.

Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen

  1. Haben Sie alle Versicherungsbestätigungen schon erhalten? Wohnen Sie in einer geförderten Wohnung? Dann brauchen Sie auch die Bestätigung Ihrer Genossenschaft. Haben Sie noch den Ein- zahlungsbeleg für den Kirchenbeitrag? All diese Zahlungen können Sie unter der Rubrik "Sonderausgaben" in Ihrer Steuererklärung eintragen.
  2. Können Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen? Für AlleinerzieherInnen besonders interessant: Kinderbetreuung und Haushaltshilfe. Aber auch die Ausgaben für Zahnspangen, Brillen, Rezeptgebühren, Therapien …. können (abzüglich eines Selbstbehaltes) geltend gemacht werden.

Zeit & Nerven sparen

  1. Je früher Sie die Buchhaltung angehen, desto besser erinnern Sie sich noch an Einzelheiten (War ich nicht auf dieser Fort- bildung im Sommer in Graz? Da muß es doch noch eine Rechung geben. Und von Frau Bauer fehlt mir doch auch noch die Honorarnote. as Geld hat sie schon längst bekommen.)
  2. Je besser Ihre Unterlagen geordnet sind, desto weniger Rück- fragen sind notwendig. Sie erleichtern dem/der BuchhalterIn / SteuerberaterIn die Arbeit und sparen sich Zeit, Nerven und Kosten.

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