Steuerliches
Themen
- Rechnungen & Belege, die oft vergessen werden
- Checkliste für den Jahresabschluß
- Was die Steuerreform 2005 bringt
Rechnungen sammeln und prüfen bringt bares Geld
Rechnungen & Belege, die oft vergessen werden
- von Alleinerzieherinnen
- Reisekosten
- ohne betrieblich absetzbares Arbeitszimmer
- Ausgaben, die Sie vor der Gründung hatten
- Unternehmer, die keine Umsatzsteuer verrechnen
- Umsatzsteuerpfichtige Unternehmen
1. Alleinerzieherinnen
können durch die Berufstätigkeit verursachten Kosten für
Kinderbetreuung absetzen:
- Kindergarten,
- Nachmittagsbetreuung,
- Babysitter, Leihoma und
- Haushaltshilfen, Putzfrau
2. Reisekosten
Der Weg zum Büro, zu Kunden, Seminaren (auch zum bfc.netzwerktreffen)
oder zum Steuerberater verursacht betriebliche gefahrene
Kilometer, die steuermindernd abgesetzt werden können.
- Kilometergeld fürs Fahrrad
- Kilometergeld für die Benutzung fremder Autos
- Parkscheine, Parkhäuser
- Taxikosten
- Fahrscheine für öffentliche Verkehrsmittel (Jahrskarte etc.)
- Tagegelder & Reisespesen
Auf jedem Fall sollten Sie ein Fahrtenbuch führen!
3. Auch ohne betrieblich absetzbares Arbeitszimmer
können Sie Aufwendungen wie Büromaterial und Büroausstattung
steuerschonend absetzen:
- Schreibtisch, Büromöbel, Bücherregale(auch als Einlage,
wenn bereits vor Gründung angeschafft)
- Computer, Drucker & EDV-Material
- Anrufbeantworter, Schnurlostelefon, Fax,
- Telefonkosten (Festnetz und mobil)
- Energiekosten (Strom, Heizung, Batterien, Glühbirnen...)
- Getränke und Kaffee, Kaffeeservice
- Klopapier und Reinigungsmittel
- Blumen
4. Ausgaben, die Sie vor der Gründung hatten
können auch abgesetzt werden. Sogar der Vorsteuerabzug ist
möglich. Deshalb von Anfang an alle Belege sammeln!
- Miete,
- Visitenkarten,
- Anzeigenaktion,
- Wareneinkauf,
- Handy!
- Computer, Büroeinrichtung etc. können als Sacheinlage eingegebracht
werden.
5. Kleinunternehmen, die keine Umsatzsteuer verrechnen
müssen bei jeder Rechnung, die Sie ausstellen ab Jänner 2003
- darauf hinweisen, dass die Leistung Umsatzsteuer frei ist:
"umsatzsteuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG"
- den Namen des Rechnungsempfängers angeben, wenn die Rechnungen
mehr als 150 Euro beträgt. Prüfen Sie das auch bei Rechnungen,
die Sie zahlen.
6. Unternehmen, die Umsatzsteuer verrechnen
müssen bei jeder Rechnung, die Sie ausstellen, ab Jänner 2003
zusätzlich aufführen:
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Rechnungs-Datum
- Ihre UID-Nummer (= Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, des
ausstellenden Unternehmens)
- Mehrwertsteuersatz (z.B. 20% UST)
Checkliste für den Jahresabschluß
von Dkfm. Ute Ehmann
Selbständige Buchhalterin & Unternehmensberaterin
Diese Checkliste ist speziell für AnbieterInnen von Dienstleistungen
und Freiberufler, die eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abgeben
müssen.
Vollständigkeit
- Sind Ihre Kontoauszüge vollständig? Wenn nicht, gleich
Duplikate anfordern. Ist auch die Abrechnung der Bankspesen
vom 31.12. dabei?
- Haben Kunden Ihnen etwas bar bezahlt? Haben Sie diese Zahlung
z.B. mit einem Beleg oder auf einer Liste erfasst? Haben Sie alle
Bareinnahmen vollständig erfasst?
- Ist die Liste bzw. das Excel-Sheet mit den ausgestellten
Honorarnoten vollständig? Haben Sie alle Zahlungseingänge
eingetragen? Bei dieser Gelegenheit können Sie gleich über-
prüfen, ob KundInnen gemahnt werden sollen.
Nicht vergessen: Betriebsausgaben am Privatkonto
- Berücksichtigen Sie auch betriebliche Ausgaben, die Sie von
Ihrem privaten Bankkonto beglichen haben? Z.B. Miete, Strom,
Gas, Telefon, Abos … Oder wurden Honorare auf Ihr privates
Bankkonto überwiesen?
- Denken Sie auch an die Kreditkartenabrechnungen. Vielleicht
haben sie den neuen PC oder die Übernachtung anlässlich des
Kommunikationsseminares mit Ihrer privaten Kreditkarte bezahlt?
Reisespesen & Kilometerbuch
- Ist das Fahrtenbuch vollständig? Sind die beruflich und die
privat gefahrenen Kilometer eindeutig gekennzeichnet? Dann
können Sie leicht den Anteil der beruflich gefahrenen Kilometer
ermitteln. Auch die Fahrten zum/zur BuchhalterIn, SteuerberaterIn
oder auf`s Postamt sind berufliche Fahrten.
- Haben Sie bereits alle Reisekostenabrechnungen ausgefüllt?
Hatten Sie im letzten Jahr beruflich außerhalb von Wien zu tun?
Z.B. Kundenbesuche, Fortbildungen, Tagungen, Messen. Sobald die
einfache Wegstrecke mehr als 25 km betrug und Sie länger als 3 h
unterwegs waren, können Sie zusätzlich Tagesgeld und ev. auch
Nachtgeld geltend machen.
Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen
- Haben Sie alle Versicherungsbestätigungen schon erhalten?
Wohnen Sie in einer geförderten Wohnung? Dann brauchen Sie auch
die Bestätigung Ihrer Genossenschaft. Haben Sie noch den Ein-
zahlungsbeleg für den Kirchenbeitrag? All diese Zahlungen können
Sie unter der Rubrik "Sonderausgaben" in Ihrer Steuererklärung
eintragen.
- Können Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen?
Für AlleinerzieherInnen besonders interessant: Kinderbetreuung
und Haushaltshilfe. Aber auch die Ausgaben für Zahnspangen,
Brillen, Rezeptgebühren, Therapien …. können (abzüglich eines
Selbstbehaltes) geltend gemacht werden.
Zeit & Nerven sparen
- Je früher Sie die Buchhaltung angehen, desto besser erinnern
Sie sich noch an Einzelheiten (War ich nicht auf dieser Fort-
bildung im Sommer in Graz? Da muß es doch noch eine Rechung geben.
Und von Frau Bauer fehlt mir doch auch noch die Honorarnote.
as Geld hat sie schon längst bekommen.)
- Je besser Ihre Unterlagen geordnet sind, desto weniger Rück-
fragen sind notwendig. Sie erleichtern dem/der BuchhalterIn /
SteuerberaterIn die Arbeit und sparen sich Zeit, Nerven und Kosten.
business.frauen.center Wien: Wagramer Straße 70, A-1220 Wien
Tel: +43 / 1 / 53 53 265 Email: office@bfc.at
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